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Winterdienst

Schnee und Glätte kommen oft nachts und ohne Vorwarnung. Wenn Ihre Mitarbeitenden, Mieter oder Kunden morgens das Gelände betreten, müssen Gehwege, Zugänge und Parkflächen sicher sein. Als Ihr Partner für den Winterdienst in Heilbronn übernehmen wir das Räumen und Streuen Ihrer Flächen – pünktlich, nach den Vorgaben der örtlichen Satzung und mit einem Einsatzprotokoll, das Sie im Ernstfall absichert.

Von unserem Hauptsitz in Erlenbach und den Stützpunkten in Heilbronn und Tauberbischofsheim sind unsere festen Teams schnell vor Ort. Sie haben einen Ansprechpartner, der Ihr Objekt, die kritischen Stellen und die Zufahrten kennt – statt wechselnder Subunternehmer.

Räum- und Streupflicht in Heilbronn – was Eigentümer wissen müssen

Die Stadt Heilbronn räumt Straßen, aber nicht den Gehweg vor Ihrem Grundstück. Nach der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht-Satzung der Stadt sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken an einer Straße verantwortlich. Diese Pflicht kann an Mieter, Pächter oder einen Dienstleister übertragen werden. Die Haftung liegt dann aber weiter bei Ihnen, wenn Sie den Dienstleister nicht sorgfältig auswählen und kontrollieren.

Die wichtigsten Regeln in der Stadt Heilbronn:

  • Zeiten: Werktags müssen die Wege bis 8:30 Uhr geräumt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr. Die Pflicht endet um 21:00 Uhr.
  • Nachräumen: Schneit es später erneut, muss wieder geräumt werden, sobald es die Sicherheit der Fußgänger erfordert. Bei neuer Glätte muss sofort gestreut werden.
  • Umfang: Die gesamte Länge des Grundstücks. Auf Gehwegen mindestens drei Viertel der Breite räumen, mindestens aber 1,50 Meter. Gestreut wird die volle Breite. Gibt es keinen Gehweg, gilt ein 1,50 Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand.
  • Streumittel: Abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt. Salz ist nur bei besonderen Wetterlagen wie Eisregen erlaubt.
  • Zufahrten müssen frei bleiben. Der Schnee darf am Rand der Wege aufgeschichtet werden.

Wichtig für Objekte im Umland: Jede Gemeinde hat eine eigene Satzung. In einigen Gemeinden im Landkreis, etwa in Beilstein, müssen die Wege werktags schon bis 7:00 Uhr geräumt sein. Wir prüfen die Regeln für jeden Standort und planen Ihre Einsätze danach.


Unser Winterdienst im Detail

Für Gewerbeobjekte, Wohnanlagen und öffentliche Einrichtungen übernehmen wir den kompletten Winterdienst auf Ihrem Grundstück und den öffentlichen Gehwegen davor:

  • Räumen von Gehwegen, Hauszugängen, Treppen, Rampen und Eingangsbereichen
  • Streuen mit satzungskonformem, abstumpfendem Streugut; Salz nur, wo es erlaubt und sinnvoll ist
  • Parkplätze und Zufahrten freihalten, einschließlich Anlieferzonen und Feuerwehrzufahrten
  • Wetterüberwachung und Einsatz vor Beginn des Berufsverkehrs
  • Nachkontrollen und Folgeeinsätze bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glätte
  • Streugutbehälter auffüllen
  • Frühjahrsreinigung: Splitt nach der Saison zusammenkehren und entsorgen

Lückenlose Dokumentation – Ihr Schutz im Haftungsfall

Stürzt jemand auf Ihrem Gelände, entscheidet oft die Frage, ob nachweislich geräumt und gestreut wurde. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz: Datum, Uhrzeit, Wetterlage, geräumte Flächen und eingesetztes Streugut. Die Protokolle bekommen Sie auf Anfrage oder als Saisonbericht

So erfüllen Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht nachweisbar und haben im Schadensfall die Unterlagen parat, die Versicherung und Gericht verlangen.


Vertragsmodelle – planbar durch den Winter

Wir stimmen den Winterdienst auf Ihr Objekt und Ihr Budget ab:

  • Pauschalvertrag: Fester Preis pro Saison, egal wie oft es schneit. Ideal, wenn Sie mit festen Kosten planen wollen.
  • Abrechnung nach Einsatz: Sie zahlen nur, wenn wir ausrücken. Sinnvoll für kleinere Flächen oder milde Lagen.
  • Kombination mit Hausmeisterservice: Winterdienst als Teil Ihres Facility-Management-Vertrags, mit einem Ansprechpartner für das ganze Jahr.

Die Saison läuft in der Regel vom 1. November bis 31. März. Weil viele Eigentümer ihre Verträge im Herbst abschließen, empfehlen wir eine Anfrage bis Mitte Oktober. Dann bleibt Zeit für die Objektbegehung und die Einsatzplanung.


Winterdienst in Heilbronn und der Region

Wir sind in der Stadt Heilbronn mit allen Stadtteilen im Einsatz, darunter Böckingen, Neckargartach, Sontheim, Frankenbach, Biberach, Kirchhausen, Horkheim und Klingenberg. Außerdem betreuen wir Objekte in Neckarsulm, Weinsberg, Erlenbach, Obersulm, Flein, Talheim, Leingarten, Bad Wimpfen und Umgebung sowie rund um Tauberbischofsheim.


Leistungsumfang im Überblick

  • Räumen und Streuen nach Satzung
  • Gehwege, Zugänge, Treppen, Parkplätze
  • Einsatzbereitschaft vor Arbeitsbeginn
  • Nachkontrollen bei anhaltendem Wetter
  • Einsatzprotokoll für jeden Einsatz
  • Pauschal oder nach Einsatz

Winterdienst für die kommende Saison sichern

Wir besichtigen Ihr Objekt, erfassen alle Flächen und erstellen Ihnen ein verbindliches Angebot, rechtzeitig vor dem ersten Schnee.

Jetzt Winterdienst anfragen

Häufig gestellte Fragen

Wer ist in Heilbronn für das Räumen und Streuen verantwortlich?

Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer Straße liegen. Sie können die Aufgabe an Mieter, Pächter oder einen Winterdienst übertragen. Wer einen Dienstleister beauftragt, muss ihn sorgfältig auswählen und stichprobenartig kontrollieren. Unsere Einsatzprotokolle helfen Ihnen dabei.

Bis wann müssen Gehwege in Heilbronn geräumt sein?

Werktags bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr. Die Pflicht endet um 21:00 Uhr. Fällt danach neuer Schnee oder tritt neue Glätte auf, muss nachgeräumt oder gestreut werden. In den Nachbargemeinden gelten teils andere Zeiten.

Darf in Heilbronn Streusalz verwendet werden?

Grundsätzlich nicht. Die Satzung schreibt abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt vor. Salz ist nur bei besonderen Wetterlagen wie Eisregen erlaubt. Wir setzen das passende Streugut für die jeweilige Situation ein.

Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?

Auf mindestens drei Viertel der Gehwegbreite, aber immer mindestens 1,50 Meter. Gestreut wird die volle Breite. Gibt es keinen Gehweg, wird ein 1,50 Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand geräumt und gestreut.

Wer haftet, wenn trotz Winterdienst jemand stürzt?

Hat der Eigentümer die Pflicht wirksam übertragen, haftet in erster Linie der Winterdienst für Fehler bei der Ausführung. Der Eigentümer bleibt aber verpflichtet, die Arbeit zu überwachen. Mit unserem lückenlosen Einsatzprotokoll können Sie nachweisen, dass geräumt und gestreut wurde. Im Einzelfall kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Wie dokumentieren Sie die Einsätze?

Für jeden Einsatz halten wir Datum, Uhrzeit, Wetterlage, geräumte Flächen und das eingesetzte Streugut fest. Sie erhalten die Protokolle auf Anfrage oder gesammelt als Saisonbericht.

Was kostet Winterdienst in Heilbronn?

Das hängt von der Fläche, der Art der Wege, den Zufahrten und dem Vertragsmodell ab. Nach einer kostenlosen Begehung erhalten Sie ein Angebot als Saisonpauschale oder mit Abrechnung nach Einsatz.

Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?

Am besten im September oder Oktober, also vor dem ersten Frost. Dann bleibt genug Zeit für die Begehung, die Einsatzplanung und die Aufnahme in unsere Tourenplanung.

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