Laubentfernung

Mehr als nur Optik

Nasses Laub auf Gehwegen, Treppen und Parkflächen wird schnell rutschig – mit erheblichem Unfallrisiko. Als Betreiber unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht und müssen Laub zeitnah entfernen. Wir definieren Einsatzfrequenzen, die zur Witterung und Ihrem Baumbestand passen – mit kürzeren Abständen in der Hochphase im Oktober und November.

Effiziente Entfernung

Wir nutzen je nach Fläche Laubbläser, Laubsauger und manuelle Geräte. Lärmschutzauflagen halten wir ein, indem wir Einsätze in zulässigen Zeitfenstern planen. Das Laub wird umweltgerecht entsorgt – idealerweise im Kreislauf der Liegenschaft (Mulchen, Kompostieren), wenn das möglich ist.

Regionaler Service

Mit unseren Standorten in Erlenbach (Neckar), Heilbronn und Tauberbischofsheim sind wir in der Region Heilbronn-Franken schnell und planbar im Einsatz. Bei besonderen Witterungsereignissen (z. B. starkem Laubfall nach Sturm) können wir zusätzliche Einsätze einplanen.

Leistungsumfang im Überblick

  • Regelmäßige Laubentfernung in vereinbarter Frequenz
  • Schwerpunkt-Einsätze in der Hauptphase Oktober/November
  • Befreiung von Wegen, Treppen und Parkflächen
  • Einsatz von Laubbläsern, -saugern und manuellen Geräten
  • Beachtung von Lärmschutzzeiten
  • Umweltgerechte Entsorgung
  • Kreislauf-Nutzung (Mulchen/Kompostieren), wo möglich
  • Zusatzeinsätze bei außergewöhnlichem Laubfall

Häufig gestellten Fragen

Wie oft sollte Laub entfernt werden?

In der Hauptlaubzeit (Oktober bis November) sind oft wöchentliche, bei stark belaubten Standorten auch zweimalige Einsätze pro Woche sinnvoll. Außerhalb der Hauptphase reichen je nach Bestand 14-tägige Frequenzen oder Einsätze nach Bedarf. Entscheidend ist, dass Gefahrenstellen wie Treppen und Hauptwege immer zeitnah freigeräumt sind.

Wer haftet, wenn jemand auf nassem Laub ausrutscht?

Bei nachweislich versäumter Verkehrssicherung haftet der Verantwortliche – das ist je nach Konstellation Eigentümer, Pächter oder beauftragter Dienstleister. Mit dokumentierten Reinigungsfrequenzen und nachvollziehbaren Einsätzen sind Sie nachweislich Ihrer Pflicht nachgekommen. Unsere Einsatzdokumentation hilft im Schadenfall.

Sind Laubbläser noch erlaubt?

Laubbläser unterliegen Lärmschutzbestimmungen (in Wohngebieten meist nur werktags zu bestimmten Zeiten erlaubt). Akkugeräte sind deutlich leiser und werden bevorzugt. Bei sensiblen Standorten setzen wir gezielt leise Technik ein und stimmen Einsatzzeiten mit den Nutzern ab.

Wie wird das gesammelte Laub entsorgt?

Idealerweise verbleibt Laub im Kreislauf der Liegenschaft – auf Beeten als Mulch oder im Kompost. Wo das nicht möglich ist, entsorgen wir über Biotonne, Wertstoffhof oder Grüngutsammlung. Wir beraten Sie zur wirtschaftlichsten und umweltverträglichsten Lösung für Ihre Liegenschaft.

Können Sie auch kurzfristig zusätzliche Einsätze einplanen?

Ja. Bei plötzlichem starken Laubfall (z. B. nach Sturm) oder vor wichtigen Veranstaltungen organisieren wir Sondereinsätze. Über unsere regionale Präsenz in Erlenbach (Neckar), Heilbronn und Tauberbischofsheim können wir kurzfristig flexibel reagieren – im Rahmen vereinbarter Reaktionszeiten.

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