Rasenmähen, Heckenschnitt, Baumpflege

Rasenpflege mit System

Wir mähen Rasenflächen in definierten Frequenzen, passen die Schnitthöhe an Witterung und Jahreszeit an, kanten Ränder ab und entsorgen das Schnittgut umweltgerecht. Zusätzlich übernehmen wir Vertikutieren, Düngen, Nachsaat und Wässerung – je nach vereinbartem Leistungspaket.

Hecken- und Strauchschnitt

Hecken werden zu den optimalen Zeitpunkten geschnitten – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schonzeiten für brütende Vögel (1. März bis 30. September gilt grundsätzlich ein Rückschnittverbot bei stärkerem Eingriff). Formschnitte erfolgen mehrfach pro Saison, Verjüngungsschnitte zur richtigen Zeit.

Baumpflege und Verkehrssicherung

Bäume auf Ihrer Liegenschaft unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. Wir führen regelmäßige Sichtkontrollen durch, dokumentieren den Zustand und beauftragen bei Bedarf zertifizierte Baumpfleger für Pflegeschnitte oder Fällungen. Aus unseren Standorten in Erlenbach (Neckar), Heilbronn und Tauberbischofsheim sind wir bei Sturmschäden schnell vor Ort.

Leistungsumfang im Überblick

  • Regelmäßiges Rasenmähen in vereinbarten Frequenzen
  • Kantenabstechen und Rasenpflege
  • Vertikutieren, Düngen, Nachsaat (je nach Paket)
  • Heckenschnitt unter Beachtung der Schonzeiten
  • Form- und Verjüngungsschnitt an Sträuchern
  • Verkehrssicherungspflicht durch Baumkontrollen
  • Koordination zertifizierter Baumpfleger bei Bedarf
  • Schnittgut-Entsorgung

Häufig gestellten Fragen

Wann darf man Hecken schneiden?

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist ein starker Rückschnitt oder das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten, um brütende Vögel zu schützen. Formgebende, schonende Schnitte sind im Sommer erlaubt. Starke Rückschnitte planen wir in der gesetzlich zulässigen Zeit zwischen 1. Oktober und Ende Februar.

Wie oft sollte ein Rasen gemäht werden?

In der Hauptwachstumszeit (April bis Oktober) ist ein wöchentlicher Schnitt ideal, in kühleren Phasen reichen 14-tägige Intervalle. Bei sehr hochwertigen Rasenflächen oder Repräsentationsflächen kann sogar zweimal pro Woche sinnvoll sein. Wir definieren die Frequenz im Pflegevertrag entsprechend Ihrer Ansprüche und Flächenart.

Welche Pflichten habe ich bei Bäumen auf meinem Grundstück?

Eigentümer unterliegen der Verkehrssicherungspflicht: Bäume müssen regelmäßig kontrolliert und Gefahren (z. B. Totholz, Pilzbefall, Stabilitätsprobleme) erkannt und beseitigt werden. Bei Schäden durch unterlassene Kontrolle kann eine zivilrechtliche Haftung entstehen. Wir übernehmen die Sichtkontrollen und dokumentieren die Ergebnisse.

Wer darf Bäume fällen?

Fällarbeiten sollten qualifiziertes Personal mit entsprechender Sachkunde und Sicherheitsausrüstung durchführen. Größere oder problematische Bäume erfordern oft Sachverständige (z. B. Baumkletterer, Hubsteiger-Einsatz). Zusätzlich sind kommunale Baumschutzverordnungen zu beachten – wir prüfen für Sie, ob eine Fällgenehmigung erforderlich ist.

Was passiert bei einem Sturmschaden außerhalb der Geschäftszeiten?

Bei akuten Sturmschäden mit Gefahr für Personen oder Sachen sind wir über unsere regionale Präsenz in Erlenbach (Neckar), Heilbronn und Tauberbischofsheim auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar, soweit vertraglich vereinbart. Wir sichern Gefahrenstellen ab und koordinieren die fachgerechte Beseitigung.

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