Rechtskonforme Methoden
Der Einsatz chemischer Unkrautvernichter (z. B. glyphosathaltiger Mittel) ist auf befestigten Flächen wie Wegen, Plätzen und Parkflächen in Deutschland grundsätzlich verboten – unabhängig von der Wirkstoffzulassung. Wir setzen daher auf mechanische Bekämpfung (Fugenkratzer, Bürsten) und thermische Verfahren (Heißwasser, Infrarot, Abflammen) – effektiv und gesetzeskonform.
Mehrfache Einsätze pro Saison
Eine einmalige Behandlung reicht selten aus. Wir planen mehrere Einsätze pro Vegetationsperiode (in der Regel 3 bis 5 Behandlungen zwischen Frühjahr und Herbst), damit Wurzelreserven der Pflanzen erschöpft werden und das Unkraut langfristig zurückgedrängt wird.
Pflege im Beet vs. auf befestigter Fläche
In Beeten und Grünflächen erfolgt die Unkrautbekämpfung als Bestandteil der Beetpflege – durch Jäten, Mulchen und gegebenenfalls gezielte mechanische Bearbeitung. Auf befestigten Flächen kommen die oben genannten Methoden zum Einsatz. Aus unseren Standorten in Erlenbach (Neckar), Heilbronn und Tauberbischofsheim heraus organisieren wir die Einsätze im Saisonverlauf strukturiert.
Leistungsumfang im Überblick
- Mechanische Fugenreinigung (Bürsten, Kratzer)
- Thermische Bekämpfung (Heißwasser, Abflammen)
- Mehrere Einsätze pro Saison
- Bekämpfung auch in Randbereichen und Pflasterfugen
- Jäten in Beeten als Teil der Beetpflege
- Beratung zu Vorbeugung (Mulch, Bodenabdeckung)
- Keine chemischen Mittel auf befestigten Flächen
- Dokumentation der Einsätze