Prüfungen nach gesetzlichen Vorgaben

Rechtssicherheit durch lückenloses Fristenmanagement

Versäumte Prüffristen können nicht nur teuer werden, sondern im Schadenfall auch versicherungs- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir führen für Ihre Liegenschaft ein zentrales Prüfregister, überwachen alle Fristen und stoßen Folgeprüfungen rechtzeitig an – damit Sie als Betreiber rechtssicher aufgestellt sind.

Koordination mit zugelassenen Sachverständigen

Bestimmte Prüfungen (z. B. an Aufzügen, Druckbehältern oder elektrischen Anlagen über bestimmten Schwellenwerten) müssen durch zugelassene Sachverständige oder befähigte Personen durchgeführt werden. Wir koordinieren diese Termine, organisieren den Zugang, sind bei der Prüfung anwesend und stellen sicher, dass festgestellte Mängel zeitnah beseitigt werden.

Dokumentation und Nachweisführung

Sämtliche Prüfprotokolle werden bei uns digital archiviert und sind jederzeit abrufbar. So sind Sie bei Audits, Versicherungsanfragen oder behördlichen Kontrollen sofort auskunftsfähig. An unseren Standorten in Erlenbach (Neckar), Heilbronn und Tauberbischofsheim bündeln wir die Dokumentation aller von uns betreuten Liegenschaften.

Leistungsumfang im Überblick

  • Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (DGUV V3)
  • Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
  • Koordination der Aufzugsprüfung durch zugelassene Überwachungsstellen
  • Überwachung der Prüffristen für Brandschutzeinrichtungen
  • Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • Koordination der Prüfung von Druckbehältern und Sicherheitsventilen
  • Zentrales digitales Prüfregister mit Fristenüberwachung
  • Mängelbeseitigung und Nachprüfungen

Häufig gestellten Fragen

Welche Prüfungen sind für Gewerbeimmobilien gesetzlich vorgeschrieben?

Zu den wichtigsten Prüfpflichten zählen die DGUV Vorschrift 3 für elektrische Betriebsmittel und Anlagen, die wiederkehrende Prüfung von Aufzügen nach Betriebssicherheitsverordnung, Prüfungen von Brandschutz- und RWA-Anlagen, von Sicherheitsbeleuchtung sowie von Druckbehältern. Welche Prüfungen konkret anfallen, hängt von Nutzungsart, Anlagenausstattung und Größe der Liegenschaft ab – wir erstellen für Sie eine vollständige Übersicht.

Wie oft muss die DGUV V3 Prüfung erfolgen?

Die Prüffristen nach DGUV V3 variieren je nach Anlagenart und Einsatzbedingungen. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden meist alle 6 bis 24 Monate geprüft, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre. Die genaue Frist legt der Unternehmer auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest. Wir unterstützen Sie bei der Festlegung sinnvoller Prüffristen und übernehmen die wiederkehrenden Prüfungen.

Was passiert, wenn eine Prüfung versäumt wird?

Versäumte Prüffristen führen formal zu einer Verletzung der Betreiberpflichten. Im Schadenfall kann dies haftungsrechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen haben – etwa wenn die Gebäudeversicherung Leistungen aufgrund unterlassener Wartung kürzt. Außerdem drohen Bußgelder. Mit unserem Fristenmanagement vermeiden Sie dieses Risiko zuverlässig.

Wer darf elektrische Prüfungen durchführen?

Elektrische Prüfungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Aufsicht durch unterwiesene Personen mit geeigneter Prüfausrüstung erfolgen. Bestimmte Anlagen erfordern darüber hinaus eine „befähigte Person“ nach Betriebssicherheitsverordnung. Wir arbeiten ausschließlich mit qualifizierten Fachkräften und ziehen bei Bedarf zugelassene Sachverständige hinzu.

Können Sie auch bestehende Prüfdokumentationen übernehmen?

Ja. Wir übernehmen Ihre bestehenden Prüfprotokolle, digitalisieren sie bei Bedarf und überführen sie in unser zentrales Prüfregister. So entsteht für Ihre Liegenschaft in Heilbronn, Erlenbach, Tauberbischofsheim oder Umgebung eine konsolidierte Übersicht aller Fristen und Nachweise – unabhängig davon, wer die Prüfungen ursprünglich durchgeführt hat.

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